Bonusregelung

Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) ermöglicht es den Krankenkassen seit dem 1. Januar 2004, ihren Versicherten als Satzungsleistung sogenannte Bonusregelungen anzubieten. Versicherte, die regelmäßig an bestimmten Früherkennungsmaßnahmen oder qualitätsgesicherten Präventionsmaßnahmen teilnehmen, können dafür von ihrer Kasse einen Bonus erhalten. Bei der Gestaltung der Bonusprogramme ist die Krankenkasse frei. Bonusregelungen sollen die Eigenverantwortung der Versicherten stärken und die Inanspruchnahme von Präventionsleistungen fördern. Darüber hinaus können die Krankenkassen auch im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung Arbeitgebern und Versicherten einen Bonus anbieten. Das GMG sieht vor, dass die Bonusprogramme langfristig aus Einsparungen und Effizienzsteigerungen finanziert werden, die durch die Bonusprogramme selbst erzielt werden. Die Krankenkassen haben über diese Einsparungen regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, der Aufsicht gegenüber Rechenschaft abzulegen.

§ 65 a SGB V
Früherkennung
Prävention