Bundespflegesatzverordnung

Bis zur verpflichtenden Einführung der Diagnosis Related Groups (DRG) durch das Fallpauschalengesetz und die Fallpauschalen-Verordnung regelte die Bundespflegesatzverordnung (BPflV) die Details der pflegesatzfähigen Kosten der Krankenhausvergütung. Mit der obligatorischen bundesweiten Einführung der DRG 2004 gilt die BPflV nur noch für diejenigen Krankenhäuser, die (noch) nicht in das DRG-System einbezogen sind (psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser). Für diese Krankenhäuser erfolgt die Vergütung der voll- und teilstationären Krankenhausleistungen durch tagesgleiche Pflegesätze.

§§ 10 ff BPflV