Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist eine selbstständige Bundesbehörde, die dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersteht. Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung ist es dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellt. Das BAS hat seinen Sitz in Bonn.
Es beaufsichtigt die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung bei den bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen und den Pflegekassen. Zu ihnen zählen alle Kassen, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Länder erstreckt. Bei den landesunmittelbaren Krankenkassen führen die obersten Landesbehörden der Länder oder die von der Landesregierung bestimmten Behörden die Aufsicht. Das BAS verwaltet seit 2009 den mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz errichteten Gesundheitsfonds als Sondervermögen und ist zuständig für die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen. In diesem Zusammenhang führt das BAS den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) durch und ist für die Zulassung von strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke (Disease-Management-Programme) verantwortlich.
Im Bereich der Pflegeversicherung verwaltet das BAS als Sondervermögen den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung und führt den Finanzausgleich zwischen allen Pflegekassen durch.
Darüber hinaus führt das BAS unter anderem auch die Aufsicht über die gesetzliche Unfallversicherung und die Deutsche Rentenversicherung Bund durch.
§§ 87 ff. SGB IV, §§ 65, 66 ff. SGB X