Privatrechtlicher und freiwilliger Zusammenschluss aller 16 Landeskrankenhausgesellschaften und zwölf Trägerverbände zur Interessenvertretung der Krankenhäuser auf Bundesebene.
Die DKG ist auf Bundesebene Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss und Vertragspartner des GKV-Spitzenverbandes. Außerdem ergänzt sie den Bewertungsausschuss Ärzte und Krankenkassen bei Angelegenheiten der Vergütung von ambulanten spezialfachärztlichen Leistungen. Sie gestaltet auch das Vergütungssystem im Krankenhaus, zum Beispiel bei der Umsetzung des Fallpauschalengesetzes und die Sicherung der Qualität im stationären Bereich mit. Bei ihren Aufgaben wird die DKG vom Deutschen Krankenhausinstitut unterstützt.