Der GKV-Spitzenverband nimmt die Aufgaben der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) wahr. Er erfüllt dabei die ihm übertragenen Aufgaben aus dem über- und zwischenstaatlichen sowie innerstaatlichen Recht. Dazu gehören insbesondere die folgenden Aufgabenfelder:
- Vereinbarungen mit ausländischen Verbindungsstellen
- Kostenabrechnungen mit in- und ausländischen Stellen
- Festlegung des anzuwendenden Versicherungsrechts
- Koordinierung der Verwaltungshilfe in grenzüberschreitenden Fällen sowie
- Information, Beratung und Aufklärung.
§ 219 a SGB V
www.dvka.de