Die elektronische Gesundheitskarte – kurz eGK – ist der Versicherungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können. Für Versicherte ab 15 Jahren ist sie mit einem Foto versehen. Außerdem sind auf einem Chip Personendaten gespeichert – also Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse sowie Versichertennummer und Versichertenstatus. Die Rückseite der eGK beinhaltet alle notwendigen Daten der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC).
Bereits 2006 verpflichtete der Gesetzgeber mit dem GKV-Modernisierungsgesetz die Krankenkassen, die bisherige Krankenversichertenkarte spätestens zum 1. Januar 2006 zu einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu erweitern. Damit sollte insbesondere die Kommunikation aller an der Gesundheitsversorgung Beteiligten verbessert werden. Ziel war es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die gesundheitliche Versorgung zu optimieren. Den Entwicklungsprozess der eGK übernahm die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbh).
Zahlreiche Verzögerungen in der Konzeptionsphase sorgten für einen immer wieder verschobenen Einführungstermin. Seit Anfang 2015 ist die Vorlage der eGK für die Inanspruchnahme ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen obligatorisch. Mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) verpflichtet der Gesetzgeber 2020 die Krankenkassen zur Konzeption neuer eGKs, die auch Notfalldatensätze ihrer Versicherten abspeichern können. Zudem erhalten Versicherte den Anspruch, dass ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte einen solchen Notfalldatensatz auf der eGK abspeichern und bei Bedarf auch aktualisieren. 2021 legte das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege fest, dass ab dem 1. Juli 2024 die eGK nur noch als Versicherungsnachweis dient. Bislang auf der eGK abgelegte Notfalldaten oder Medikationspläne sollen dann nur noch auf einer elektronischen Patienten-Kurzakte gespeichert werden.
Für die parallel aufgebaute Telematik-Infrastruktur (TI) dient die eGK den Versicherten als Authentifizierungsnachweis, um etwa die elektronische Patientenakte oder das elektronische Rezept nutzen zu können. Seit Ende 2019 soll dies auch kontaktlos möglich sein, da alle Krankenkassen seitdem elektronische Gesundheitskarten mit einer NFC-Schnittstelle (Near Field Communication) ausgeben müssen. Diese Technologie ermöglicht den kontaktlosen Austausch von Daten. Patientinnen und Patienten ist mithilfe ihrer Geheimnummer der Zugriff auf Gesundheitsdaten ihrer elektronischen Gesundheitskarte möglich. Leistungserbringer wie zum Beispiel Ärzte und Apotheker müssen sich beim Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis (HBA) identifizieren.
Der Anspruch der Versicherten auf die Erstellung eines Medikationsplans in Papierform wird um den Anspruch auf die Erstellung eines elektronischen Medikationsplans ergänzt. Versicherte sollen künftig auf den elektronischen Medikationsplan über ihre persönliche Patienten-Kurzakte zugreifen können bzw. bis zum 1. Juli 2024 über ihre elektronische Gesundheitskarte.
Zuletzt aktualisiert: 13-02-2023