Elektronischer Heilberufsausweis – eHBA

Der elektronische Heilberufsausweis – kurz eHBA – ist wie die elektronische Gesundheitskarte eine personenbezogene Chipkarte. Den eHBA benötigen unter anderem Vertragsärztinnen und -ärzte, Zahnärztinnen und -ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Apothekerinnen und Apotheker. Der Ausweis ermöglicht ihnen den Zugang zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur sowie den Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte.

Der Ausweis ist zum Beispiel für das Auslesen des elektronischen Medikationsplans nötig. Darüber hinaus bietet er die Möglichkeit einer rechtssicheren elektronischen Signatur mittels einer PIN. So können die Leistungserbringer Dokumente wie eArztbriefe, eRezepte und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen rechtsverbindlich digital unterschreiben. Für Ärztinnen und Ärzte ersetzt der elektronische Heilberufsausweis außerdem den Sichtausweis aus Papier. Der eHBA ist fünf Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden.

 

Zuletzt aktualisiert: 19-04-2023