Mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) können gesetzlich Krankenversicherte bei vorübergehendem Aufenthalt in einem der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz unter Berücksichtigung der dortigen Aufenthaltsdauer medizinisch notwendige Sachleistungen (ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlungen, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel) in Anspruch nehmen. Die EHIC wird als separate Karte ausgegeben oder befindet sich auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte. Die einzigen persönlichen Informationen auf der EHIC sind Name und Vorname des Karteninhabers, seine persönliche Kennnummer und sein Geburtsdatum. Die EHIC enthält keine medizinischen Daten. Die von den Krankenkassen ausgegebene elektronische Gesundheitskarte (eGK) enthält auf ihrer Rückseite die EHIC als Sichtausweis.