zielt auf die kontinuierliche Qualitätsverbesserung medizinischen Wissens, indem für Entscheidungen in der medizinischen Versorgung von Patienten aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse systematisch aufbereitet und für den einzelnen Arzt nutzbar gemacht werden. Nach festen Verfahrensregeln werden wissenschaftliche Informationen zu diagnostischen oder therapeutischen Verfahren auf ihre Aussagekraft und klinische Relevanz durch die Integration individueller klinischer Expertise mit der bestmöglichen externen Evidenz aus systematischer Forschung überprüft (David L. Sackett). Hierdurch sollen in erster Linie solche Arzneimittel und Therapien zur Anwendung kommen, deren Wirksamkeit und Nutzen durch geeignete Studien nachvollziehbar belegt sind. In systematischen Übersichtsarbeiten (systematic reviews) wird das verfügbare medizinische Wissen aus kontrollierten Studien zur Wirksamkeit von Maßnahmen der medizinischen Versorgung durch die Cochrane Collaboration zusammengeführt. Der Gemeinsame Bundesausschuss wendet das Verfahren der EbM bei der Überprüfung des Leistungskatalogs und der Entscheidung über neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden an. Die Arbeit des im Jahr 2004 gegründeten Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) stärkt den Stellenwert der evidenzbasierten Medizin in der gesetzlichen Krankenversicherung maßgeblich. Eine der wesentlichen Aufgaben des Instituts ist die Überprüfung von Leitlinien für wichtige Versorgungsbereiche. Diese geben den jeweils aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und bewährte Praxiserfahrungen wieder und sind deshalb ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der Medizin.