Zur Krankenhausbehandlung gehört seit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 16. Juli 2015 auch das Entlassmanagement zur Unterstützung einer sektorenübergreifenden Versorgung. Die Krankenhäuser können mit Vertragsärzten Vereinbarungen zur Übernahme des Entlassmanagements treffen. Näheres regelt der Gemeinsame Bundesausschuss. Der GKV-Spitzenverband vereinbart bis zum 31. Dezember 2015 einen Rahmenvertrag.