Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Betrag in Höhe von 125 Euro pro Monat, um pflegende Angehöriger und vergleichbar nahestehende Pflegende zu entlasten sowie die eigene Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit bei der Gestaltung des Alltags zu fördern. Der Entlastungsbetrag kann ausschließlich zweckgebunden verwendet werden zur Finanzierung von Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, von ambulanten Pflegediensten und von anerkannten Unterstützungsangeboten für den Alltag. Nicht verwendete Beträge können angespart werden und ins Folgejahr übertragen werden.