Elektronisches Rezept – E-Rezept

Mit dem E-Rezept lassen sich Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneien digital erstellen und digital an die Patientin oder den Patienten übermitteln. Dafür wird die Telematikinfrastrukur im Gesundheitswesen genutzt, über die die Leistungserbringer vernetzt sind. Das E-Rezept hat einen Rezeptcode, mit dem gesetzlich Versicherte die Verordnungen in einer Apotheke einlösen können. Der Code kann über eine App auf dem Smartphone hochgeladen werden, alternativ erhalten Versicherte aber auch einen Ausdruck in der ärztlichen Praxis. Über die App können die Rezeptempfänger die Verschreibungen auch digital in einer Apotheke vorbestellen. Auch Folgerezepte innerhalb eines Quartals können digital übermittelt werden. Außerdem gibt es eine Familienfunktion – so können Angehörige oder Vertraute als Bevollmächtigte Rezepte vorbestellen und einlösen. 

Mit dem am 20. Oktober 2020 in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) hat der Gesetzgeber das elektronische Rezept (E-Rezept) eingeführt. Das E-Rezept wird ab dem 1. Januar 2024 verbindlicher Standard.

Telematik-Infrastruktur
§ 360 SGB V
§ 361 SGB V 

Zuletzt aktualisiert: 14-04-2023