Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Betrag in Höhe von 125 Euro pro Monat, um pflegende Angehörige und vergleichbar nahestehende Pflegende zu entlasten sowie die eigene Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit bei der Gestaltung des Alltags zu fördern. Der Entlastungsbetrag kann ausschließlich zweckgebunden für qualitätsgesicherte Leistungen verwendet werden. Die Pflegekasse erstattet Aufwendungen für Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, von ambulanten Pflegediensten sowie von anerkannten Unterstützungsangeboten für den Alltag. Nicht verwendete Beträge können angespart und ins Folgejahr übertragen werden.

§ 45b SGB XI

Zuletzt aktualisiert: 15-02-2023