sollen wie Festbeträge für Arzneimittel Wirtschaftlichkeitsreserven ausschöpfen und einen Preiswettbewerb auslösen.
Festbeträge begrenzen die Leistungspflicht der Krankenkassen und den Anspruch des Versicherten. Das Festsetzungsverfahren verläuft zweistufig: Der GKV-Spitzenverband bestimmt Hilfsmittel, für die Festbeträge festgesetzt werden. Unter Berücksichtigung des Hilfsmittelverzeichnisses sollen in ihrer Funktion gleichartige und gleichwertige Mittel in Gruppen zusammengefasst werden. In der zweiten Stufe legt der GKV-Spitzenverband einheitliche Festbeträge fest. Zurzeit gelten Festbeträge für Einlagen, Hörhilfen, Inkontinenzhilfen, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Sehhilfen und Stomaartikel.
Zum 1.Januar 2005 traten erstmals bundeseinheitliche Festbeträge in Kraft. Vorher wurden die Festbeträge auf Landesebene festgelegt. Sowohl hinsichtlich der Gruppenbildung als auch der Festbetragsfestsetzung sind die Verbände der Leistungserbringer anzuhören.