Kollektivverträge, auch Gesamtverträge genannt, sind von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich mit den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und den Landeskrankenhausgesellschaften geschlossene Verträge über die Grundlagen der ambulanten und stationären Versorgung. In der vertragsärztlichen Versorgung wird die Gesamtvergütung auf der Grundlage des Bundesmantelvertrags und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs in Kollektivverträgen vereinbart. In der stationären Versorgung werden die Grundlagen und Strukturen der Krankenhausbudgets ebenfalls kollektivvertraglich geregelt. Sofern keine Einigung über den Gesamtvertrag erzielt werden kann, kommt es zum Schiedsverfahren mit der Möglichkeit der Ersatzvornahme durch die Aufsicht.
morbiditätsorientierte Gesamtvergütung, Krankenhausvergütung