In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind grundsätzlich alle Arbeiter und Angestellten sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten versichert, sofern ihr Arbeitsentgelt nicht die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Hinzu kommen insbesondere Bezieher von Arbeitslosengeld und einer gesetzlichen Rente, Studenten, Künstler und Publizisten, Behinderte sowie ein bestimmter Personenkreis von freiwillig Versicherten. Damit gehören rund 90 Prozent der Bevölkerung der GKV an.
Die GKV wurde mit dem Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter von 1883 gegründet. Ihre Leistungen und der versicherte Personenkreis wurden seitdem in zahlreichen Gesetzen beständig ausgebaut und den sich verändernden sozialen, medizinischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. Die Versicherten haben im Krankheitsfall Anspruch auf Leistungen (Leistungskatalog), um die Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen oder zu bessern. Finanziert werden diese Leistungen hauptsächlich durch einkommensbezogene Beiträge, die grundsätzlich paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden.
Tragende Strukturprinzipien der GKV sind das Solidaritätsprinzip, das gleiche Leistungen unabhängig vom Einkommen bzw. von der Beitragshöhe (Ausnahme zum Beispiel Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld) und dem Krankheitsrisiko der Versicherten gewährleistet, und das Sachleistungsprinzip, das grundsätzlich Leistungen ohne finanzielle Vorleistungen der Versicherten sicherstellt. Das deutsche GKV-System unterscheidet sich von sozialen Krankenversicherungen in den meisten anderen europäischen Ländern durch seine Gliederung in gegenwärtig 97 Krankenkassen (Stand: 01. Januar 2022), zwischen denen die Versicherungspflichtigen bzw. -berechtigten zumeist frei wählen können (Ausnahme: Betriebskrankenkassen mit geschlossenem Mitgliederkreis). Ein vergleichbares wettbewerbliches System gibt es sonst nur noch in den Niederlanden und der Schweiz. Die anderen europäischen Länder haben entweder ein staatliches Versorgungssystem (z. B. Großbritannien, Skandinavien, Italien), eine einheitliche Sozial- bzw. Krankenversicherung (z. B. Frankreich, Polen) oder ein regionales bzw. berufliches Zuweisungssystem (zum Beispiel Österreich). Zur Wahrung des Solidaritätsprinzips und der Chancengleichheit im Kassenwettbewerb wird ein Risikostrukturausgleich unter den Kassen durchgeführt. Alle Kassen bekommen aus dem seit 2009 bestehenden Gesundheitsfonds zur Deckung ihrer standardisierten Leistungsausgaben pro versicherte Person den gleichen, nach Alter, Geschlecht und spezifischen Krankheitsrisiken gewichteten Betrag.
Zuletzt aktualisiert: 2022-03-31