Gesundheitsamt

Gesundheitsämter sind Behörden, die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes erfüllen. Hierzu zählen insbesondere

  • Gesundheitshygiene und Gesundheitsschutz,
  • Gesundheitsförderung, -vorsorge und -hilfe, zum Beispiel durch Schulgesundheitspflege,
  • Schuleingangs- und Schulabgangsuntersuchungen,
  • kinder- und jugendpsychiatrischer Dienst,
  • kommunale Gesundheitsberichterstattung,
  • ärztliche Aufsicht über die Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens, sofern sie nicht den jeweiligen Kammern übertragen wurde (Medizinalaufsicht).

Die konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten der Gesundheitsämter werden in den Landesgesundheitsdienstgesetzen geregelt. Die Gesundheitsämter sind in der Regel den Landratsämtern bzw. Stadtverwaltungen unterstellt. Sie werden zumeist vom Amtsarzt geleitet, jedoch ist dies nicht in allen Ländern zwingend vorgeschrieben. Die amtsärztlichen Aufgaben müssen aber von einem dafür qualifizierten Arzt wahrgenommen werden.