ist ein fortlaufender Prozess mit dem Ziel, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen (Ottawa-Charta der Weltgesundheitsorganisation vom 21. November 1986).
Das Präventionsgesetz vom 17. Juli 2015 verpflichtet die Krankenkassen, in ihren Satzungen Leistungen zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten anzubieten, die insbesondere zur Verminderung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit beitragen. Der GKV-Spitzenverband legt unter Hinzuziehung von externen Sachverständigen Kriterien für diese Leistungen fest. Er bestimmt außerdem die Anforderungen für die Zertifizierung von Leistungen zur Gesundheitsförderung.