Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten, fördern und wiederherstellen sowie Krankheiten vorbeugen. 75 Prozent der Gesundheitsausgaben werden in Deutschland öffentlich über Sozialabgaben und Steuern finanziert, 25 Prozent von privaten Haushalten und Organisationen sowie von Arbeitgebern. Die Gesundheitswirtschaft ist mit einem Anteil von über zehn Prozent am Bruttoinlandsprodukt und ca. 4,5 Millionen Arbeitsplätzen einer der größten Wirtschaftszweige. Rund 85 Prozent der Bevölkerung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung, etwa 14 Prozent in der privaten Krankenversicherung versichert. Soldaten und Polizisten haben freie Heilfürsorge durch den Staat. Etwa 200.00 Personen verfügen – zumeist nur vorübergehend ̶ über keinerlei Krankenversicherungsschutz. Die medizinische Versorgung wird im ambulanten Bereich durch niedergelassene Arztpraxen, spezielle Fachambulanzen an Krankenhäusern sowie durch Medizinische Versorgungszentren, im stationären Bereich durch Akut-Krankenhäuser, Fach- und Rehabilitationskliniken wahrgenommen. Die Versorgung mit Medikamenten erfolgt über Apotheken. Hinzu kommen weitere nichtärztliche Heilberufe wie Physiotherapeuten sowie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. Die nichtstaatlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens unterliegen der Rechtsaufsicht des Bundes bzw. der Länder. Der öffentliche Gesundheitsdienst der Länder und Kommunen ist für den Gesundheitsschutz (Prävention) und Sozialhygiene zuständig.