Unter Primärversorgung wird die gesundheitliche Grundversorgung und Beratung verstanden, in der auch über weitere Behandlungsschritte in der ambulanten und stationären medizinischen Behandlung befunden wird („Gatekeeper“). Im deutschen Gesundheitswesen liegt diese Aufgabe direkt bei den Hausärztinnen und -ärzten, während in anderen Gesundheitssystemen, zum Beispiel in Skandinavien und Großbritannien (UK), auch entsprechend qualifizierte Teams von Pflegekräften und sozialen Berufen eigenständig in die Primärversorgung eingebunden sind. Sie übernehmen wichtige Aufgaben in der Gesundheitsberatung und routinemäßigen Betreuung von Patienten. Im DDR-Gesundheitswesen hatte die Gemeindeschwester diese Funktion. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat in seinem Gutachten 2009 deutlich gemacht, dass die durch den demografischen Wandel entstehenden Versorgungsprobleme insbesondere in ländlichen Regionen ohne die Einbindung von nichtärztlichen Gesundheitsberufen (Gesundheitsberufe, nichtärztliche) nicht angemessen gelöst werden können.
Seit Inkrafttreten des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes können allerdings im Rahmen von Modellvorhaben bestimmte ärztliche Tätigkeiten delegiert werden (Delegation ärztlicher Leistungen). Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) legt die übertragbaren Tätigkeiten der Heilkunde auf andere Personen in Richtlinien fest. So können Hausärzte beispielsweise die Leistungen sogenannter Gemeindeschwestern abrechnen (Modell: AGnES: Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Healthgestützte, Systematische Intervention).