Der GKV-Spitzenverband erstellt ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis. Es soll eine umfassende Produkttransparenz für Versicherte, Leistungserbringer, Vertragsärzte und Krankenkassen schaffen und listet verordnungsfähige Hilfsmittel auf.
Das Hilfsmittelverzeichnis gliedert sich nach Produktgruppen. Jede Produktgruppe ist systematisch in Anwendungsorte, Untergruppen/Qualitätsstandards und Produktarten/Indikationen unterteilt. Als Ordnungskriterium dient die Positionsnummer. Besondere Qualitätsanforderungen für Hilfsmittel können dort ebenso festgelegt werden. Die Aufnahme eines Hilfsmittels erfolgt auf Antrag des Herstellers. Das Hilfsmittelverzeichnis wird regelmäßig fortgeschrieben, das heißt die Systematik und die Qualitätsanforderungen werden weiterentwickelt bzw. geändert, neue Produkte aufgenommen beziehungsweise Produkte gestrichen. Das Hilfsmittelverzeichnis wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.