Hospize im engeren Sinne sind Einrichtungen, in denen unheilbar Kranke in ihrer letzten Lebensphase palliativmedizinisch, das heißt leidensmindernd, pflegerisch und seelisch betreut werden, um ihnen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Tod zu ermöglichen. Wichtige Merkmale sind neben einer ausreichenden Schmerztherapie auch die Sterbebegleitung durch Einbindung der Angehörigen. Es gibt ambulant, teilstationär und stationär tätige Hospizvereinigungen.
Seit dem 2. GKV-Neuordnungsgesetz (1. Juli 1997) können Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung einen Zuschuss zur Versorgung in Hospizen erhalten, wenn sie keiner Krankenhausbehandlung bedürfen und eine ambulante Betreuung im Haushalt oder in der Familie nicht möglich ist. Die Krankenkassen schließen hierzu mit stationären Hospizen Versorgungsverträge und legen die Höhe des Zuschusses in ihren Satzungen fest. Der Mindestzuschuss beträgt je Versichertem 296,10 Euro täglich (Stand 2022). Die Krankenkassen tragen 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Auch ambulante Hospizdienste können von den Krankenkassen Zuschüsse für Personal- und Sachkosten erhalten.
In Krankenhäusern können für eigenständige Palliativstationen krankenhausindividuelle Entgelte mit den Kostenträgern vereinbart werden. Kliniken ohne Palliativstation können krankenhausindividuelle Zusatzentgelte für multiprofessionelle Palliativdienste vereinbaren. Sie können dafür hauseigene Palliativ-Teams aufbauen oder mit externen Diensten kooperieren. Pflegeheime wurden mit dem HHVG zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten verpflichtet und müssen die Kooperation mit vernetzten Hospiz- und Palliativangeboten transparent machen. Darüber hinaus können Pflegeheime ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine Versorgungsplanung zur individuellen und umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase anbieten. Die Krankenkassen müssen die Kosten für dieses Beratungsangebot übernehmen.
Der GKV-Spitzenverband ist verpflichtet, zur Förderung ambulanter und stationärer Kinderhospize mit den Leistungserbringern eine Rahmenvereinbarung abzuschließen.
Zuletzt aktualisiert: 13-02-2023