"Individuelle Gesundheitsleistungen", kurz IGeL, sind Diagnose- und Behandlungsmethoden, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zählen, weil sie nach Prüfung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) medizinisch nicht den im Sozialgesetzbuch benannten präventiven, kurativen oder rehabilitativen Zwecken dienen oder aber noch nicht durch den GBA bewertet worden sind. IGeL können von den Vertragsärzten nicht mit den Kassenärztlichen Vereinigungen zulasten der Krankenkassen abgerechnet werden, sondern sind von den Versicherten privat zu bezahlen. Vor der Behandlung müssen Arzt und Patient einen schriftlichen Vertrag über die vereinbarten Selbstzahlerleistungen abschließen.