Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)

Die damaligen Bundesverbände der Krankenkassen, der Verband der Angestellten bzw. Arbeiterersatzkassen, der Verband der privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft gründeten im Mai 2001 das InEK in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH. Heute ist auch der GKV-Spitzenverband Träger des InEK. Das Institut unterstützt die Vertragspartner der Selbstverwaltung und die von ihnen gebildeten Gremien bei der gesetzlich vorgeschriebenen Einführung und kontinuierlichen Weiterentwicklung der Diagnosis Related Groups als Grundlage eines pauschalierten Preissystems in Krankenhäusern. Das in Deutschland eingeführte G-DRG-System wird vom InEK unter Berücksichtigung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden weiterentwickelt. Jährlich wird eine überarbeitete G-DRG-Liste veröffentlicht. Im Arbeitsfeld Medizin erstreckt sich der Aufgabenbereich des InEK unter anderem auf die Fallgruppenpflege und Kodierung, im Bereich Ökonomie auf die Kalkulation, zum Beispiel bei Zu- und Abschlägen.

www.g-drg.de