Angebote der Integrierten Versorgung (IV) zielen auf eine patientenorientierte interdisziplinäre medizinische Versorgung durch eine enge Kooperation unterschiedlicher Leistungserbringer (zum Beispiel Haus- und Fachärzte, ärztliche und nichtärztliche Leistungserbringer, Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Arztnetze). Hierdurch sollen die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung verbessert werden. Sie unterscheiden sich von den bisherigen Versorgungsangeboten, in denen es primär um die evidenzbasierte medizinische Gestaltung der Versorgungsprozesse geht, durch integrierte Anbieterstrukturen von ambulanten und stationären Versorgungseinrichtungen. Verträge der Krankenkassen zur IV können grundsätzlich alle medizinischen Belange der eingeschriebenen Versicherten umfassen, aber auch einzelne Indikationen abdecken. Die Teilnahme von Versicherten an der IV ist freiwillig. Die im Rahmen von IV-Verträgen erbrachten Leistungen werden außerhalb der Gesamtvergütung honoriert.
Erste Ansätze zur IV waren die durch das GKV-Neuordnungsgesetz 1997 eingeführten Strukturverträge und Modellvorhaben, die allerdings zwingend an eine Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung gebunden waren. Die GKV-Gesundheitsreform 2000 erweiterte diesen Ansatz und schuf erstmals gesetzliche Grundlagen für die IV als neuen Bestandteil der Regelversorgung. Allerdings führten die Pflicht zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung der damaligen Spitzenverbände der Krankenkassen (Verbände der Krankenkassen) mit den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen sowie komplizierte rechnerische Bereinigungen der Gesamtvergütung und der Krankenhausbudgets zu einer nur stockenden Entwicklung der IV. Diese Versorgungsform wurde 2004 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz entscheidend weiterentwickelt.
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz baute 2007 die IV auch durch Einbezug der Pflegeversicherung weiter aus:
Der Aufbau von IV-Einrichtungen kann durch den Innovationsfonds gefördert werden.