Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz ist in Deutschland der Arzneimittel-Versandhandel auch mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln zugelassen. Dies schließt den grenzüberschreitenden Versandhandel über sogenannte Internet-Apotheken mit ein. Zur Sicherheit der Patienten dürfen verschreibungspflichtige Medikamente nicht ohne Rezept über den Versandhandel vertrieben werden. Internet-Apotheken müssen zudem Fachkräfte mit pharmazeutisch-medizinischem Fachwissen beschäftigen und Beratung in deutscher Sprache anbieten.