Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 16. Juli 2015 gibt dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) den Auftrag, einen Innovationsfonds zur Förderung neuer Versorgungsformen einzurichten. Gefördert werden Vorhaben, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben. Förderkriterien sind vor allem:
Die geförderten Projekte müssen evaluiert werden und kosteneffektiv sein. Die Fördersumme beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro, von denen 25 Prozent für die Versorgungsforschung aufgewendet werden sollen. Die Finanzierung erfolgt hälftig aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und durch die Krankenkassen. Die Mittel werden vom Bundesversicherungsamt verwaltet.
Im Zuge des Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurde der Innovationsfornds bis 2024 verlängert. Krankenkassen dürfen sich ab 2020 mit bis zu zwei Prozent ihrer Finanzreserven direkt an der Entwicklung digitaler Innovationen beteiligen.
Zuletzt aktualisiert: 20-01-2020