Kassenarten

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist in folgende Kassenarten gegliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) als Träger der Krankenversicherung und die Ersatzkassen (EK). Seit Einführung des Krankenkassenwahlrechts (1996) ist die historische Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten und damit die Trennung zwischen Pflichtkassen (nach der alten Rechtsgrundlage als RVO-Kassen bezeichnet) und Ersatzkassen aufgehoben worden. Die Ersatzkassen waren bis zur Einführung der freien Krankenkassenwahl in Angestellten- und Arbeiter-Ersatzkassen unterteilt. Krankenkassen können kassenartenübergreifend fusionieren.

§ 4 SGB V
Selbstverwaltung in der Sozialversicherung