Die KVen und KZVen nehmen eine Schlüsselstellung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein: Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, ihre stimmberechtigten Mitglieder sind alle im räumlichen Geltungsbezirk praktizierenden, zugelassenen Vertrags(zahn)ärzte. Die KVen und KZVen sind als Selbstverwaltung organisiert; oberstes Organ der ärztlichen Selbstverwaltung ist die Vertreterversammlung.
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurden die KVen und KZVen professionalisiert: Die bisher ehrenamtlichen Vorstände wurden durch hauptamtliche Vorstände ersetzt und die Vertreterversammlungen verkleinert. Zudem müssen KVen und KZVen in einem Bundesland zusammengelegt werden, sofern sie weniger als 10.000 beziehungsweise 5.000 Mitglieder haben. Die KVen und KZVen sind unter anderem zuständig für
Die KVen und KZVen bilden jeweils eine Kassen(zahn)ärztliche Bundesvereinigung. Sie stehen unter der Aufsicht der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder.
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eröffnet den KVen und KZVen die Möglichkeit, Dienstleistungsgesellschaften für die Beratung und Unterstützung der Vertrags(zahn)ärzte zu gründen. Für die Dienstleistungsgesellschaften ist eine Nutzerfinanzierung obligatorisch.