Krankenhausapotheke

Krankenhäusern kann nach dem Gesetz über das Apothekenwesen die Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke erteilt werden. Hauptaufgabe der Krankenhausapotheken ist die Arzneimittelversorgung der Stationen und Ambulanzen mit Arzneimitteln sowie die individualisierte Herstellung und die Entwicklung neuer Arzneimittel und Arzneiformen.