Kur

Der Begriff "Kur" ist mit der Gesundheitsreform 2000 durch "Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation" abgelöst worden. Im Sprachgebrauch findet er weiterhin Anwendung. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sind die sogenannten Mutter-/Vater-Kind-Kuren Pflichtleistungen der Krankenkassen geworden.

§§ 23, 244041 SGB V

Leistungskatalog