Die sichere „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) ist als Bestandteil der Telematik-Infrastruktur der sektorenübergreifende einheitliche Standard für die elektronische Übermittlung medizinischer Informationen oder Dokumente. Versenden Leistungserbringer sensible Gesundheitsdaten wie E-Rezept, eArztbrief, eAU oder Patientenbefunde, werden die Nachrichten bei Versand automatisch über KIM Ende-zu-Ende verschlüsselt und erst bei Abruf durch den Empfänger oder die Empfängerin wieder entschlüsselt.
Nur vorab registrierte Nutzerinnen und Nutzer mit einer speziellen KIM-Mailadresse können KIM-Nachrichten senden und empfangen. Für das Versenden der Daten ist keine gesonderte Software nötig, die Daten können über das Krankenhausinformationssystem beziehungsweise das Praxisverwaltungssystem versendet werden.
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet der Gesetzgeber Vertragsärztinnen und -ärzte seit 2021, KIM zu nutzen, um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die zuständige Krankenkasse der Patientinnen und Patienten zu übertragen.
Zuletzt aktualisiert: 14-04-2023