Landeskrankenhausgesellschaft

Die Landeskrankenhausgesellschaft ist ein Zusammenschluss von Trägern zugelassener Krankenhäuser im Land. Für die einzelnen Krankenhäuser besteht jedoch kein Zwang, der Gesellschaft beizutreten. Die Landeskrankenhausgesellschaften sind in der Deutschen Krankenhausgesellschaft auf Bundesebene zusammengeschlossen. Bundesverbände oder Landesverbände der Krankenhausträger können den Krankenhausgesellschaften angehören.

Die Landeskrankenhausgesellschaften schließen mit verbindlicher Wirkung für alle Krankenhäuser eines Bundeslandes mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen beispielsweise Verträge

§§ 108 a, 112 ff. SGB V