Unter diesem Sammelbegriff werden alle Personengruppen zusammengefasst, mit denen die Krankenkassen zur Versorgung der Versicherten zusammenarbeiten, unter anderem Vertrags(zahn)ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Erbringer von Heil- und Hilfsmittelleistungen, Hersteller von Arzneimitteln, Hebammen, Personen, Einrichtungen und Unternehmen, die Leistungen in den Bereichen häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe erbringen, Rettungsdienste und Krankentransportunternehmen.
Um den Versicherten die Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip zur Verfügung stellen zu können, schließen die Krankenkassen mit den Leistungserbringern Verträge. Alle Leistungserbringer müssen das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten und sind zur Qualität und Humanität verpflichtet.