Der Landesbasisfallwert dient im Rahmen der Krankenhausfinanzierung der Berechnung der Kosten, die die Krankenkassen den Krankenhäusern für stationäre Leistungen erstatten. Er wird jährlich von den Krankenkassen und Krankenhausgesellschaften auf Landesebene vereinbart. Dabei werden insbesondere die voraussichtliche allgemeine Kostenentwicklung, Wirtschaftlichkeitsreserven und Leistungsveränderungen berücksichtigt. Mit Einführung der Vergütung von Krankenhausleistungen auf der Grundlage von Diagnosis Related Groups (DRG, diagnosebezogene Fallgruppen) im Jahr 2003 wurden zunächst für jedes Krankenhaus individuelle Basisfallwerte vereinbart. Diese wurden von 2005 bis Ende 2009 schrittweise an den im jeweiligen Bundesland geltenden Landesbasisfallwert angeglichen. Seit dem 1. Januar 2010 ist der Landesbasisfallwert alleinige Berechnungsgrundlage für die Höhe der Vergütung von stationären Leistungen.