Leistungs- und Preisvergleichsliste (Pflege)

Das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz II verpflichtet die Landesverbände der Pflegekassen zur Erstellung einer Liste über die Leistungen und Vergütungen der im Einzugsbereich der Pflegekassen zugelassenen Pflegeeinrichtungen sowie die Angebote für niedrigschwellige Betreuung und Entlastung. Diese Liste soll Angaben zu Art, Inhalt und Umfang von Angeboten und deren Kosten in einer Form enthalten, die einen regionalen Preis-Leistungs-Vergleich ermöglichen.

§ 7 Absatz 3 SGB XI