Die Gewährung von Naturalrabatten an Apotheken ist seit dem 1. Mai 2006 durch das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz verboten. Bis zu diesem Zeitpunkt verstand man darunter Arzneimittel, die Hersteller oder Großhändler beim Kauf bestimmter Medikamentenmengen zusätzlich kostenlos an Apotheken abgaben. Naturalrabatte wurden meistens für wirkstoffgleiche, patentfreie Arzneimittel gewährt. Damit wollten Pharma-Unternehmen erreichen, dass die Apotheken ihre Produkte bevorzugen. Naturalrabatte waren normale Arzneimittelpackungen, die von der Apotheke zum normalen Preis weiterverkauft wurden. Der Gewinn verblieb bei der Apotheke, die Endverbraucher hatten nichts davon.