Öffentlicher Gesundheitsdienst

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) umfasst Einrichtungen der Gesundheitsverwaltung auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Auf Bundesebene sind dies unter anderem das Bundesgesundheitsministerium, das Robert Koch-Institut, das Paul-Ehrlich-Institut oder die die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung. Das RKI ist gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt für die nationale Gesundheitsberichterstattung zuständig.

Die Bundesländer übernehmen die Aufgabenbereiche Gesundheitsschutz, Gesundheitshilfe und Aufsicht über Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens. Zur Förderung der Prävention haben die Länder vielfach sogenannte Landesvereinigungen, Landeszentralen oder Landesarbeitsgemeinschaften für Gesundheit eingerichtet. In einigen Bundesländern sind Landesgesundheitskonferenzen etabliert worden. Diese sollen die gesamten regionalen Dienstleistungen im Gesundheitswesen steuern. Die kommunalen ​Gesundheitsämter sind unter anderem zuständig für öffentliche Hygiene und Infektionsschutz.

Mit dem „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)“ stellten die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern im September 2020 vier Milliarden Euro bereit, um die Gesundheitsämter in ganz Deutschland personell aufzustocken, zu modernisieren und digital zu vernetzen. Unter anderem sollen die Gesundheitsämter an das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) angebunden werden, über das Labore und Leistungserbringer nachgewiesene Infektionen elektronisch übermitteln. 

Gesundheitsministerkonferenz