Prävention bezeichnet gesundheitspolitische Strategien und Maßnahmen, die darauf abzielen, Krankheiten zu verhüten und einen schlechteren Gesundheitszustand zu vermeiden. Ihr übergreifendes, populationsbezogenes Ziel besteht darin, sozial bedingte ungleiche Verteilungen von Gesundheitsrisiken zu beseitigen bzw. zu vermeiden sowie chronische Erkrankungen und Behinderungen auf einen möglichst kurzen Abschnitt am Ende eines möglichst langen Lebens zu begrenzen. Um diese allgemeinen Ziele zu erreichen, gibt es ein breites Spektrum an Maßnahmen, die der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem Jahresgutachten 2002 nach der Interventionsphase, der Interventionsebene, der Zielgruppe und den Instrumenten unterteilt:
Präventionspolitik hat eine Vielzahl von Trägern, deren wichtigste die Sozialversicherungsträger und die regionalen Gebietskörperschaften (Länder, Kommunen) sind, die einen jeweils gesetzlich geregelten Aufgabenbereich haben. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet neben medizinischen Vorsorgeleistungen wie Schutzimpfungen, Leistungen zum Mutterschutz, zur Zahnprophylaxe und zur Früherkennung von Krankheiten auch satzungsmäßige Leistungen zur primären Prävention an.
Präventionspolitik ist eine gemeinsame Aufgabe der Träger der Sozialversicherung und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), die mit dem im Juli 2015 verabschiedeten Präventionsgesetz erstmals eine einheitliche gesetzliche Grundlage erhalten hat. Es verpflichtet die Krankenkassen, Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken zu erbringen, die insbesondere zur Verminderung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen beitragen. Grundlage ist eine nationale Präventionsstrategie der Sozialversicherungsträger, die auf Vorgaben der nationalen Präventionskonferenz beruht. Zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie werden zwischen den Sozialversicherungsträgern und den zuständigen Landesbehörden Rahmenvereinbarungen getroffen.
Die Ausgaben der Krankenkassen für diese Leistungen sollen ab 2019 für jeden ihrer Versicherten mindestens 7,52 Euro betragen. Davon entfallen mindestens 2,15 Euro auf Leistungen zur Prävention in Lebenswelten und mindestens 3,15 auf Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung.
Zuletzt aktualisiert: 2022-03-24