bezeichnete früher eine arztgruppenspezifische und fallzahlabhängige Obergrenze für die insgesamt von einem Vertragsarzt abrechenbaren Leistungen. Die Praxisbudgets wurden zum 1. Juli 1997 als Instrument zur Mengenbegrenzung ärztlicher Leistungen eingeführt und im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegt, um dem 1996 zu beobachtenden drastischen Punktwertverfall entgegenzuwirken. Der erweiterte Bewertungsausschuss hat die EBM-Praxisbudgets im Rahmen der Reform der vertragsärztlichen Vergütung zum 1. Juli 2003 wieder abgeschafft.