In der privaten Krankenversicherung (PKV) wird Versicherungsschutz durch private Unternehmen angeboten. Dort versichern sich in erster Linie Personen, die nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen oder die versicherungsfrei sind. Versicherte der GKV können ergänzenden Versicherungsschutz über private Zusatzversicherungen erwerben. GKV-Mitglieder, deren Jahreseinkommen erstmals die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, haben nach Ablauf des Kalenderjahres die Möglichkeit einer weiteren freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV oder eines Wechsels in die PKV.
Der Versicherungsschutz ist grundsätzlich nicht gesetzlich nach Art und Umfang geregelt, sondern richtet sich nach den Versicherungsbedingungen und nach der Maßgabe der vereinbarten Tarife; diese werden zwischen den Parteien ausgehandelt. Der ambulante und stationäre Schutz wird durch die Krankheitskostenvollversicherung gedeckt, zusätzlich kann eine Krankheitskosten-Zusatzversicherung, zum Beispiel Kranken- bzw. Krankenhaustagegeld-Versicherung, vereinbart werden. Die Teilversicherung sichert einen Anteil der Krankheitskosten ab, beispielsweise bei Beamten mit Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn. In der PKV werden die Leistungen nach dem Prinzip der Kostenerstattung gewährt, sodass Versicherte zunächst in finanzielle Vorleistung treten. Die PKV untersteht seit Mai 2002 der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht. Die Höhe des PKV-Beitrags wird risikoäquivalent zu den individuellen Risikofaktoren Eintrittsalter, Geschlecht und Vorerkrankungen erhoben. Für Vorerkrankungen besteht zumeist kein Versicherungsschutz. Eine beitragsfreie Familienversicherung wie die GKV kennt die PKV nicht.
Seit dem 1. Januar 2009 müssen PKV-Unternehmen einen Basistarif anbieten, der in Art, Höhe und Umfang dem der GKV vergleichbar ist.