Bei der Pflegeberatung handelt es sich um eine individuelle Beratung und Hilfestellung durch eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- und Betreuungsbedarf ausgerichtet sind. Personen, die bereits einen Pflegegrad haben und Pflegeleistungen beziehen sowie Personen, die einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt und erkennbar einen Hilfe- und Beratungsbedarf haben sowie deren Angehörige haben einen Rechtsanspruch auf eine Pflegeberatung. Jeder Pflegebedürftige erhält bei der Beratung einen festen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin. Um eine einheitliche Durchführung der Pflegeberatung sicherzustellen, hat der GKV-Spitzenverband entsprechende Grundsätze in seinen Richtlinien festgelegt.
Im Pflegeberatungsgespräch geht es zunächst darum, den konkreten Hilfebedarf zu erfassen und zu analysieren. In einem weiteren Schritt erstellen Pflegeberaterinnen und -berater gemeinsam mit den Pflegebedürftigen beziehungsweise deren Angehörigen einen individuellen Versorgungsplan. Dazu gehören neben Angaben zum pflegerischen Hilfsbedarf sowie zum Heilmittel-, Hilfsmittel- oder Rehabilitationsbedarf auch die erforderlichen Maßnahmen der Behandlungspflege. Zudem unterstützen die Pflegeberaterinnen und -berater bei der Umsetzung der im Versorgungsplan festgehaltenen Schritte. Verändert sich der Bedarf, wird der Versorgungsplan überprüft und bei Bedarf angepasst. Zum Beratungsangebot gehört auch, über Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger zu informieren.
Die Pflegeberatung kann persönlich in der Geschäftsstelle der Pflegekasse, in einem Pflegestützpunkt oder auf Wunsch des Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit oder auch telefonisch durchgeführt werden.
Zuletzt aktualisiert: 10-03-2023