Die Pflege- und Krankenkassen richten zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten Pflegestützpunkte ein, sofern die zuständige oberste Landesbehörde dies bestimmt.
Neben Pflegeberatern finden sich hier auch andere Leistungsträger wie etwa Kommunen (Hilfe zur Pflege), Krankenkassen, Leistungserbringer oder auch Selbsthilfegruppen. Mit dem gebündelten Wissen der verschiedenen Kooperationspartner erhalten Pflegebedürftige und deren Angehörige in den Pflegestützpunkten eine individuelle Beratung.
Zu den Aufgaben der Pflegestützpunkte gehören unter anderem
Sofern die zuständige oberste Landesbehörde die Einrichtung von Pflegestützpunkten bestimmt hat, sind Rahmenverträge zur Arbeit und Finanzierung der Pflegestützpunkte zu vereinbaren.