Pflegestützpunkte

Die Pflege- und Krankenkassen richten zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten Pflegestützpunkte ein, sofern die zuständige oberste Landesbehörde dies bestimmt.

Neben Pflegeberatern finden sich hier auch andere Leistungsträger wie etwa Kommunen (Hilfe zur Pflege), Krankenkassen, Leistungserbringer oder auch Selbsthilfegruppen. Mit dem gebündelten Wissen der verschiedenen Kooperationspartner erhalten Pflegebedürftige und deren Angehörige in den Pflegestützpunkten eine individuelle Beratung.

Zu den Aufgaben der Pflegestützpunkte gehören unter anderem

  • die umfassende und unabhängige Auskunft und Beratung der Pflegeversicherten und der in ihrem Interesse handelnden Personen zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangeboten einschließlich der Pflegeberatung;
  • eine Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden medizinischen, pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote;
  • Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen sowie
  • die Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote.

Sofern die zuständige oberste Landesbehörde die Einrichtung von Pflegestützpunkten bestimmt hat, sind Rahmenverträge zur Arbeit und Finanzierung der Pflegestützpunkte zu vereinbaren.

§§ 7c SGB XI