Nationale Präventionsstrategie

Das Präventionsgesetz vom 17. Juli 2015 verpflichtet die Krankenkassen, mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und den Pflegekassen eine nationale Präventionsstrategie zu entwickeln, die von der nationalen Präventionskonferenz umgesetzt und fortgeschrieben wird. Sie umfasst bundeseinheitliche Rahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung und Primärprävention. Die Rahmenempfehlungen enthalten die Festlegung gemeinsamer Ziele, vorrangiger Handlungsfelder und Zielgruppen.    

§ 20d SGB V

Präventionsgesetz