Die zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen, den kommunalen Spitzenverbänden und den Vereinigungen der Träger von Pflegeeinrichtungen zu schließenden Vereinbarungen über die Qualität, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung der Pflege müssen Regelungen für eine praxistaugliche Pflegedokumentation enthalten. Ihr Aufwand soll in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der pflegerischen Versorgung stehen