ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der GKV-finanzierten Gesundheitsversorgung sind die Leistungserbringer gesetzlich zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden (Paragraf 135a SGB V).
Qualitätsanforderungen zu definieren und Qualität - einschließlich von Unterschieden in der Versorgungsqualität verschiedener Leistungserbringer - zu messen, ist eine schwierige, fortwährende Aufgabe, die zudem in Deutschland im internationalen Maßstab noch vergleichsweise jung ist. Zurückgehend auf den amerikanischen Gesundheitswissenschaftler und "Qualitätspionier" Avedis Donabedian werden zumeist drei Dimensionen von Qualität unterschieden:
Insbesondere das 2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) hat den Stellenwert der Versorgungsqualität maßgeblich aufgewertet. Seither nimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) wesentliche Aufgaben zur Qualitätssicherung der vertrags(zahn)ärztlichen und stationären Versorgung der GKV wahr. Das gilt sowohl für die interne Qualitätssicherung durch Maßnahmen des einrichtungsbezogenen Qualitätsmanagements auf der Grundlage entsprechender Richtlinien des GBA als auch für die externe Qualitätssicherung, die einrichtungsübergreifend auf die Messung und vergleichende Darstellung der Versorgungsqualität abzielt.
Dass damit Qualität transparent gemacht wird, gilt als wesentlicher Impuls für die ständige Verbesserung der Versorgungsqualität. Patienten können sich direkt oder vermittelt durch Ärzte und Krankenkassen über die Qualität von Versorgungseinrichtungen informieren. Krankenkassen können Qualitätsinformationen für Beratungsangebote an ihre Versicherten, aber auch als Grundlage für Selektivverträge mit Leistungserbringern nutzen, in denen spezielle Qualitätsanforderungen vorausgesetzt oder als Entwicklungsziele vereinbart werden. Den Versorgungseinrichtungen selbst dienen die Vergleichsinformationen als Grundlage für gezielte Qualitätsverbesserungen (Benchmarks). Nicht zuletzt befördert Qualitätstransparenz den ständigen wissenschaftlichen und fachöffentlichen Diskurs über die Messung von Qualität der Gesundheitsversorgung sowie deren Sicherung und laufende Weiterentwicklung.