Qualitätsindikatoren (Krankenhausplanung)

Das Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG) vom 10. Dezember 2015 hat Qualitätsindikatoren zur Grundlage der Krankenhausplanung der Länder gemacht. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Unterstützung des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) bis zum 31. Dezember 2016 planungsrelevante Qualitätsindikatoren für die Krankenhausversorgung entwickelt. Die Länder können hiervon abweichende Regelungen treffen. Krankenhäuser bzw. Krankenhausabteilungen, die diesen Indikatoren nicht entsprechend, werden nicht in den Krankenhausplan aufgenommen. Krankenkassen müssen entsprechende Versorgungsverträge kündigen.

§ 136c SGB V; § 6 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)

Zuletzt aktualisiert: 20-01-2020