Reichsversicherungsordnung

Die RVO war das erste einheitliche Gesetzeswerk zur Bismarckschen Sozialgesetzgebung. Sie umfasste das Arbeiterkrankenversicherungs- und das Unfallversicherungsgesetz sowie das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz. Die RVO wurde schrittweise in das Sozialgesetzbuch (SGB) überführt, die Leistungen der Krankenversicherung wurden mit dem Gesundheitsreform-Gesetz von 1989 einer inhaltlichen Reform unterzogen und als SGB V mit Wirkung ab 1. Januar 1989 neu gefasst. Heute regelt die RVO im Wesentlichen noch Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.