Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) konkretisiert in Richtlinien mit Bindungswirkung für Leistungserbringer und Krankenkassen das Wirtschaftlichkeitsgebot und präzisiert die Leistungsansprüche der Versicherten. Diese Richtlinien müssen den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse (Evidenzbasierte Medizin) und das Prinzip einer humanen Krankenbehandlung berücksichtigen. Der nicht abschließende Katalog sieht beispielhaft Richtlinien für die:
vor.
Darüber hinaus bestimmt der GBA eine klarstellende Ergänzung des Katalogs um Richtlinien zur Qualitätssicherung. Diese Richtlinien sind Bestandteil der Bundesmantelverträge. Bei einigen Richtlinien ist zwingend ein Anhörungsverfahren mit den beteiligten Verbänden der Leistungserbringer und teilweise der Industrie durchzuführen. Die Richtlinien sind erst dann wirksam, wenn sie das Bundesministerium für Gesundheit nicht innerhalb einer bestimmten Frist beanstandet hat.