sind zwischenstaatliche Verträge, insbesondere in den Feldern gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung, mit dem Ziel, Sozialversicherungsleistungen von in Deutschland Versicherten im Ausland und von im Ausland versicherten Personen in Deutschland zu koordinieren. Sie sollen die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen wechselseitig garantieren (Prinzip der Gegenseitigkeit).
Die Abkommen gewährleisten zum Beispiel die Krankenbehandlung deutscher Staatsbürger im Ausland. Zuständig für die Auslandsbeziehungen der Krankenkassen ist die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.